Ruderverbot unter der Hörnbrücke

Kiel. Bis voraussichtlich Ende Mai ist die Dreifeldzugklappbrücke über die Hörn noch gesperrt: Der Bohlenbelag wird ausgetauscht und ein neuer Korrosionsschutz aufgetragen. So lange müssen Fußgänger über die Ersatzbrücke gehen. Aber auch für Ruderer und Kanuten ist der Bereich Klappbrücke gesperrt: Das Hafenamt untersagt die Unterfahrung, wenn dort gearbeitet wird. Ruder- und Paddelboote, Kanus und Kajaks dürfen dann aus Sicherheitsgründen nicht den beweglichen Teil der Brücke unterfahren. Dies gilt bis zum 31. Mai täglich von 7 bis 17 Uhr, ausgenommen sind nur Sonn- und Feiertage. So soll verhindert werden, dass Paddlern und Ruderern etwas auf den Kopf fällt. Außerdem gefährden sie dann nicht die Arbeiter, die dort im Einsatz sind.

Quelle: Kieler Nachrichten, 3. Mai 2014

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